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Restwert

 

Von einem Restwert (Fahrzeugrestwert) spricht man meist, wenn ein Fahrzeug durch einen
z.B. Verkehrsunfall einen Totalschaden (wirtschaftlichen Totalschaden) erlitten hat.

Das verunfallte Fahrzeug hat im beschädigten Zustand auch noch einen Wert, den man als „Restwert“ bezeichnet.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
aufgrund der Schadenminderungspflicht für die eintretende Versicherung
i.d.R. günstiger
abzurechnen, als das Fahrzeug reparieren zu lassen.

Dennoch muss man sich nicht darauf einlassen, wenn man sein Fahrzeug behalten möchte. Allerdings setzt dies voraus, dass der Fahrzeugschaden nicht höher ist als 130% des Wiederbeschaffungswert.

  • Wiederbeschaffungswert = 10.000 Euro
  • 130% des Wiederbeschaffungswert = 13.000 Euro

Zudem muss das Fahrzeug repariert werden und eine Rechnung vorgelegt werden.


Wird ein Sachverständigengutachten erstellt, sind vom Gutachter mindestens 3 Restwertangebote
zu erfragen, wovon das höchste Restwertgebot zählt.
Diese Restwertgebote sind bei regionalen Restwertaufkäufern zu erfragen,
denn sie müssen auch
für den Geschädigten erreichbar sein.

Nach gängiger Rechtsprechung sind auch nur diese Angebote zu berücksichtigen.
Wichtig ist, dass auch 3 (nachvollziehbare) Restwertgebote eingeholt wurden.

Grundsätzlich gilt immer das höchste Restwertgebot. Ebenso kann auch eine gegenische Versicherung Restwertgebote einholen. Diese gelten aufgrund der Schadenminderungsfplicht auch. Sofern man das Fahrzeug für ein Restwertgebot abgibt und auch das Geld dafür erhält, entsteht einem kein finanzieller Schaden, da damit wieder die Höhe des Wiederbeschaffungswertes erreicht wird.

z.B.:

Wiederbeschaffungswert 10.000 Euro abzüglich 3000 Euro (Restwert) = die gegnerische Versicherung müsste aufgrund einer Schadenminderungspflicht 7.000 Euro bezahlen. Da ein Restwertaufkäufer das Fahrzeug für 3.000 Euro abholen kommt und Ihnen 3.000 Euro für das Fahrzeug gibt, haben Sie wieder den Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro (7.000 Euro von der Versicherung + 3.000 Euro vom Restwertaufkäufer = 10.000 Euro Wiederbeschaffungswert)

Man braucht der gegnerischen Versicherung keine Frist einzuräumen, damit sie
eigene Restwertgebote (z.B. über Internet-Restwert-Börsen) einholen kann.

Den Restwert eines Fahrzeugs nennt man auch gerne "Wrackwert" oder "Schrottwert“

Eine Schätzung des Restwertes wird nicht anerkannt.


(alle Angaben ohne Gewähr)

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