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Die Verstöße bei Führerschein auf Probe bzw. Fahrerlaubnis auf Probe

 

Bei einem Führerschein auf Probe wird in der Probezeit (2 Jahre)  bestraft, wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht. In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 70 Euro geahndet wurden ! Ebenso, wenn man gegen den Alkoholkonsum verstößt.

 

Da die Alkoholgrenze während der Probezeit bei 0,0 Promille liegt und in § 24c StVG geregelt ist, führt ein Verstoß gegen die Alkoholgrenze 

  • zu einem Fahrverbot von min. 1 Monat (je nach Höhe der Alkohol-Promille)
  • zu einem Bußgeld (250 - 500 Euro)
  • einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
  • einem Aufbauseminar


A-Verstöße sind z.B.:

  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines Dritten
  • verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
  • zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit
  • an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • zu dichtes Auffahren
  • "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße
  • Rotlichtmißachtung
  • Fahren unter Alkoholeinfluß
  • Überholen im Überholverbot

 

Die Probezeit verlängert sich von 2 Jahren auf 4 Jahre 

  • sowie ein Aufbauseminar
  • Punkte in Flensburg
  • Geldbuße (je nach Verstoß)

B-Verstöße sind z.B.:

  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung Dritter
  • verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
  • mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Hier:

Bei einem B-Verstoß wird nur eine Verwarnung bez. Bußgeld verhängt.

Bei 2 B-Verstößen:

  • es verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar

 

Grundsätzlich:

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:


Beim erstem mal ...

  • verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar wird angeordnet. Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten. Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden. Die Kosten betragen durchschnittlich 200 Euro bis etwa 400 Euro. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden. Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

 

Beim zweiten mal ...

  • Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

 

Beim dritten mal ...

  • Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.

 

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