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Kfz - Typklassen

 

Bis etwa zur Mitte 1996 wurde die Versicherungsprämie nach der Motorleistung des jeweiligen Fahrzeugmodells ermittelt.

Um die Versicherungsprämie für jedes Fahrzeugmodell gerechter zu ermitteln, stufte man danach anhand von jährlichen Statistiken über die Schadenhäufigkeit die Fahrzeugmodelle in Fahrzeugtypstufen ein.

in der Kfz-Haftpflichtvers. gibt es die Stufen Kraftfahrzeughaftpflicht  (KH)  10 – 25
in der Kfz-Teilkaskoversicherung die Stufen    Teilkasko (TK)  10 – 34
in der Kfz-Vollkaskoversicherung die Stufen  Vollkasko (VK)  10 – 35

 

Bei neuen Fahrzeugmodellen, bei denen noch keine Einstufung vorgenommen werden kann, nimmt man Anfangs die Einstufungen von Vergleichsmodellen. Auch ältere Fahrzeuge werden in der Regel schlechter eingestuft als neuere Fahrzeuge.

Die ermittelten Fahrzeugtypeinstufungen sind für jede Versicherung verbindlich.

Da jedes Jahr die Fahrzeugtypeinstufungen anhand von Statistiken neu ermittelt werden, kann es passieren, dass ein Fahrzeug, welches in eine gute Typklasse eingestuft wurde, plötzlich schlechter eingestuft wird. Es ist natürlich auch umgekehrt möglich.

Sollte sich durch eine Neueinstufung  der Versicherungsbeitrag erhöhen, ohne das sich Versicherungsleistungen erhöhen, hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht nach  § 40 (VVG).  Dies gilt ebenso, wenn sich Vertragsleistungen vermindern, ohne das die Versicherungsprämie vermindert wurde.

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