Geschwindigkeitsindex
Index-Buchstabe | Höchstgeschwindigkeit | Index-Buchstabe | Höchstgeschwindigkeit | Index-Buchstabe | Höchstgeschwindigkeit |
L | 120 km/h | R | 170 km/h | V | 240 km/h | ||
M | 130 km/h | S | 180 km/h | W | 270 km/h | ||
N | 140 km/h | T | 190 km/h | Y | 300 km/h | ||
P | 150 km/h | U | 200 km/h | ZR (ggf. auch Z) | ab 240km/h |
Q | 160 km/h | H | 210 km/h |
Der Geschwindigkeitsindex gibt an, bis zu welcher Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs ein Dauerbetrieb des Fahrzeugreifens zugelassen ist und vom Reifenhersteller bei korrektem Reifendruck garantiert wird. Hierbei wird berücksichtigt, dass sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit die Temperatur eines Fahrzeugreifens erhöht und sich mit zunehmender Reifendrehzahl die Zentrifugalkräfte erhöhen und sich dadurch die Lauffläche eines Reifens von der Karkasse des Reifens löst.
Ein angegebener höherer Geschwindigkeitsindex wäre zulässig, ein angegebener niedrigerer Geschwindigkeitsindex würde zum Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs führen.
Bei Winterreifen oder sogenannten Ganzjahresreifen gäbe es eine Ausnahme, Zulässige Winter-/Ganzjahresreifen müssen zwecks Gültigkeit mit einem "Alpine-Pictogramm" versehen sein und dürfen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex gefahren werden. Jedoch muss in diesem Fall ein Aufkleber im Sichtfeld (oder Armaturenanzeige) angebracht sein, der über die Höchstgeschwindigkeit des Winterreifens informiert. Diese muss auch eingehalten werden.
Ist Geschwindigkeitsindex auf dem Fahrzeugreifen niedriger als in der Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein) angegeben, kann dies zu einen Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.